- Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Teilnehmenden für die Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Bildungsmaßnahmen und Trainings sowie Studiengängen – im Folgenden als „Bildungsmaßnahme“ bezeichnet – der murAkademie Dr. Gries Ausbildungs-GmbH. Nachfolgend kurz murAkademie genannt. Mit der Anmeldung oder Vertragsunterzeichnung erkennt der Teilnehmende diese AGB an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
- Vertragsabschluss
Für Bildungsmaßnahmen kann ein sich Teilnehmender mittels Anmeldeformulars bei der murAkademie anmelden. Sollten Sie nicht unserer Anmeldeformulare nutzen, so bitten wir um schriftliche Mitteilung des vollständigen Namens des Teilnehmenden, der vollständigen Rechnungsanschrift, Telefonnummer sowie einer entsprechenden E-Mail-Adresse, schriftlich per E-Mail an oder per Post an murAkademie Dr. Gries Ausbildungs-GmbH, Grazer Straße 1, 8480 Mureck. Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen soll möglichst früh erfolgen und muss der murAkademie spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, sofern für die einzelne Bildungsmaßnahme kein besonderer Anmeldeschluss angegeben ist. Spätere Anmeldungen können nach telefonischer Absprache nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Bildungsmaßnahme nicht übersteigt. Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Ein genereller Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die murAkademie behält sich das Recht der Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Die Anmeldung des Teilnehmenden ist verbindlich, d.h. der Vertrag ist geschlossen, wenn die Anmeldung des Teilnehmenden an einer Bildungsmaßnahme vom Veranstalter schriftlich, d. h. per Post, oder E-Mail durch eine Teilnahmebestätigung bestätigt wird. Der Teilnehmende erhält mit der Teilnahmebestätigung eine Mitteilung des Veranstaltungsorts, der Veranstaltungszeiten und eine Rechnung über das Honorar der Bildungsmaßnahme.
- Zulassungsvoraussetzungen
Für einige Bildungsmaßnahmen der murAkademie, insbesondere bestehen von den zuständigen Prüfinstitutionen geforderten Qualifikationen für die angestrebten Abschlüsse. Der Teilnehmende ist selbst verantwortlich festzustellen, ob er über die von der zuständigen Prüfungsinstitution geforderte Qualifikation verfügt. Die murAkademie ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, zu überprüfen ob der Teilnehmende die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmende ist auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet, auch wenn die murAkademie von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch macht.
- Kosten
Die Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Lehrmittel sind in der Regel im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
- Zahlungsbedingungen
Alle Seminare (auch In-House-Schulungen) werden nur bei vollständiger Vorkasse durchgeführt. Nach Beauftragung durch den Kunden erfolgt die Rechnungslegung. Die Seminargebühren sind nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tagen fällig und haben unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen.
- Übertragung der Teilnahme
Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann dieser für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benennen, sofern die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen hat und die Ersatzperson die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eine neue Bestätigung oder Rechnung an die Ersatzperson erfolgt in der Regel nicht.
- Stornobedingungen
Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen (einschließlich extra gebuchten Prüfungsveranstaltungen) können nur schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich entgegengenommen werden. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens bei der murAkademie wirksam. Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:
Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
Stornierungen ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
25 % des Veranstaltungshonorars
Stornierungen ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Veranstaltungshonorars
Stornierungen ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, am Veranstaltungstag bzw. danach: 100 % des Veranstaltungsbeitrages
Ggf. sind sämtliche der murAkademie durch die begonnene Auftragsausführung entstandenen Kosten unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in jedem Fall zu ersetzen.
- Absage von Veranstaltungen
Die murAkademie behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder einem Ausfall/Krankheit von ReferentInnen, oder aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, wie höherer Gewalt, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen oder zu verlegen. Die Teilnehmenden werden unverzüglich von der Absage oder Verlegung der Veranstaltung unterrichtet. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage umgehend zurückerstattet. Dem Teilnehmenden steht bei einer Absage wegen mangelnder Teilnehmerzahl seinerzeit das Recht zu, die Bildungsmaßnahme durch eine entsprechende Aufstockung seines Betrags, um die Gebühren der fehlenden erforderlichen Teilnehmenden bzw. Anpassung des Kursumfangs zu sichern. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die murAkademie vor, die Bildungsmaßnahme in ein Kleingruppencoaching bzw. Einzelcoaching zu wandeln. Die Inhalte der Bildungsmaßnahme werden auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst und die Dauer der Veranstaltung individuell mit den Teilnehmenden vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
- Änderungsvorbehalte
Die murAkademie behält sich den Wechsel von ReferentInnen und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf, oder Schulungsort vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch bestimmte ReferentInnen besteht nicht. Die murAkademie ist berechtigt die vorgesehenen ReferentInnen durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Der Nachweis einer solchen Qualifizierung obliegt der murAkademie. Die murAkademie ist berechtigt, den Inhalt der Bildungsmaßnahme den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und aus diesem Grund auch methodische Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. Die Reihenfolge und die Menge der Inhalte können, je nach Gruppengröße und Gruppendynamik, variieren. Dies gewährleistet die größtmögliche Umsetzung der Inhalte in der Praxis. Die murAkademie behält sich eine Änderung des Seminarortes vor. Über erforderliche Änderungen werden die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich informiert.
- Pflichten des Teilnehmenden
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die am Seminarort geltende Hausordnung zu beachten. Der Teilnehmende ist verpflichtet den Anweisungen der ReferentInnen sowie der Beauftragten der murAkademie und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Bei Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmende verpflichtet regelmäßig an der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Der Teilnehmende ist verpflichtet alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
- Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Die dem Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen und andere für Lehrzwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen/Medien – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der murAkademie gestattet. Der Teilnehmende ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren.
- Einwilligung zu Marketingmaßnahmen, Dokumentation und Referenznutzung
Mit Anmeldung räumt der Teilnehmende der murAkademie das Recht ein, zur Nutzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich, dass die murAkademie berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
- Vertraulichkeitsvereinbarung
Der Teilnehmende verpflichten sich für die Laufzeit des Vertrages und auch nach Vertragsbeendigung, alle Kenntnisse (auch Prozesse, Abläufe, Organisation, Qualität) über die murAkademie, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung erlanget werden, sowie die zu Grunde liegenden Konditionen, Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Datenschutz
Der Teilnehmende stimmt einer elektronischen Verarbeitung und ggf. der Übermittlung der bekanntgegebenen Daten im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.